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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.1982 - 3 Ss 757/81   

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OLG Köln, 03.02.1982 - 3 Ss 757/81 (https://dejure.org/1982,3121)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.1982 - 3 Ss 757/81 (https://dejure.org/1982,3121)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 1982 - 3 Ss 757/81 (https://dejure.org/1982,3121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall im Straßenverkehr; Wartepflicht; Entfernen vom Unfallort; Mutmaßliche Einwilligung; Bagatellschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142

Papierfundstellen

  • VRS 64, 115
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    In der Rechtsprechung ist es als noch ausreichend angesehen worden, wenn dies bis 9.00 Uhr (BayObLG VRS 60, 112 ; OLG Köln VRS 64, 115 = VM 1983 Nr. 13 = ZfS 1983, 29), bis 9.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 65, 202 ; Senatsentscheidung vom 02.06.1987 - Ss 15/87) oder bis 9.45 Uhr erfolgte (OLG Frankfurt VRS 65, 30 ).

    Was als unverzüglich anzusehen ist, hat der Tatrichter aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen; entscheidendes Kriterium ist das durch § 142 StGB geschützte Interesse der übrigen Unfallbeteiligten und Geschädigten an der Aufklärung des Unfallhergangs zwecks Sicherung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche (OLG Köln VRS 64, 115 ).

    Das Hinterlassen eines Zettels mit Namen und Anschrift des Schädigers entbindet den Schädiger zwar nicht von der Verpflichtung, unverzüglich selbst zur Ermöglichung der nachträglichen Feststellungen tätig zu werden (OLG Köln VRS 64, 115 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl.,§ 142 StGB RdNr. 44).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.1982 - 5 Ss 382/82 - 339/82 I   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1982 - 5 Ss 382/82 - 339/82 I (https://dejure.org/1982,2964)
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